Polizei-News Mainz, 11.02.26: Genug Betrug - Falsche Ferienhäuser - echte Schäden
Die Polizei informiert über einen aktuellen Fall von Betrug in Mainz. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps für einen sicheren Urlaub
Viele Menschen beginnen zurzeit mit der Planung ihres Oster- oder Sommerurlaubes und suchen online nach einer passenden Ferienunterkunft.
Doch Vorsicht: Immer wieder locken Betrüger im Netz mit scheinbar unschlagbar günstigen Angeboten.Das Problem: Die Unterkunft existiert oft gar nicht. Wer bucht und vorab bezahlt, steht bei der Anreise plötzlich vor verschlossenen Türen - ohne Ferienhaus, ohne Ansprechpartner und erhält meist auch kein Geld zurück.
Woran erkennt man betrügerische Angebote?
Typische Warnsignale sind:
Auffällig niedrige Preise, die deutlich unter dem üblichen Niveau der Region liegen.
Unvollständige oder gefälschte Impressumsangaben, beispielsweise ohne Steuernummer oder konkreten Firmensitz.
Ausschließlich Vorkasse per Überweisung oder Bargeldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram möglich (diese Zahlungen sind im Betrugsfall kaum rückholbar).
Kein persönlicher Kontakt möglich: Telefonanfragen bleiben unbeantwortet, Kommunikation läuft nur über E-Mail oder Messenger.
Wie man sich vor Ferienhaus-Betrug schützen kann:
Auf vollständige Kontaktdaten, ein seriöses Impressum und eine sichere Verbindung (https), achten.
Möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift zahlen, da hier bessere Chancen auf Rückbuchung bestehen.
Bilder über eine Rückwärtssuche im Internet prüfen - häufig werden Fotos aus fremden Inseraten übernommen.
Mit dem Anbieter sprechen: Ist kein persönlicher Kontakt möglich, ist höchste Vorsicht geboten.
Was tun im Verdachtsfall?
Sofort den Betreiber des Buchungsportals informieren.
Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/
Sichern Sie alle Unterlagen: Chats, E-Mails, Buchungsbestätigungen und Zahlungsnachweise.
Weitere Informationen zum Thema finden sich unter:
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vom 11.02.2026 gegen 10:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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