Polizei-News Erfurt / Berg, 06.02.26: Zoll stoppt britisches Fahrzeug / Mann aus Jena fährt mit unverzolltem und nicht versichertem PKW

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Erfurt / Berg von heute (Fr), dem 06.02.26. Alle bekannten Details zum Fall.

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Der Zoll hat am Dienstag (03.02.2026) auf der Autobahn 9 in Höhe Berg einen PKW mit britischem Kfz-Kennzeichen gestoppt. Der 37-jährige Fahrer aus Jena konnte weder eine ordnungsgemäße Verzollung des Fahrzeuges noch eine gültige Kfz-Versicherung nachweisen. Außerdem ist seit sechs Monaten die britische Hauptuntersuchung abgelaufen; die britische Kfz-Steuer wurde ebenfalls nicht bezahlt.

Der Mann gab bei der Kontrolle an, dass er das Fahrzeug seit einigen Wochen von einem Autohändler für Probefahrten überlassen bekommen habe. Ob er das Fahrzeug tatsächlich erwirbt, wisse er noch nicht.

Da das in Großbritannien zugelassene Fahrzeug nicht nur vorübergehend in der Europäischen Union verwendet wird, haben die Zöllnerinnen und Zöllner vor Ort eine Sicherheitsleistung auf die Einfuhrabgaben in Höhe von rund 600 Euro erhoben und ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den 37-Jährigen eingeleitet.

Die Sicherheit zahlte der Mann noch vor Ort, musste aber das nicht versicherte Fahrzeug stehen lassen und auf anderem Wege nach Hause kommen. Die Polizei Naila ermittelt nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Zusatzinformation:

Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nicht-Unionswaren vor, die zu einem bestimmten Zweck vorübergehend im Zollgebiet der Union verwendet werden sollen und von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sind.

Befindet sich der Wohnsitz des Fahrzeughalters außerhalb der EU, kann das nicht in der EU zugelassene Kraftfahrzeug abgabenfrei nach Deutschland eingeführt und verwendet werden. Die Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Erfurt vom 06.02.2026 gegen 14:23 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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