Polizei-News Braunschweig, 13.01.26: ZOLL deckt illegalen Aufenthalt in vier Fällen in Südniedersachsen auf
Ein Zollbetrug wurde aktuell von der Polizei in Braunschweig gemeldet. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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In vier Fällen hat der ZOLL zum Jahresbeginn in Göttingen und Goslar illegalen Aufenthalt aufgedeckt.Am 05.01.2026 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig zunächst in einem asiatischen Restaurant einen Arbeitnehmer angetroffen, der sich den Zöllnern gegenüber nicht ausweisen konnte. Der einzige Anhaltspunkt war ein Foto eines ungarischen Aufenthaltstitels, der jedoch nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt.
Bei einer Verbundkontrolle zusammen mit der Polizei am 06.01.2026 in Göttingen hat der ZOLL dann drei weitere asiatische Personen in Restaurants und einem Nagelstudio festgestellt, bei denen ebenfalls der Verdacht des illegalen Aufenthalts vorliegt.Auch hier konnte bei einem Arbeitnehmer nur ein Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates der EU festgestellt werden.Ein anderer Arbeitnehmer konnte nur ein abgelaufenes Schengen-Visum vorweisen. Außerdem war diese Person über das Schengener Informationssystem (SIS (ein grenzüberschreitendes Datenbanksystem für Polizeibehörden)) ausgeschrieben. Daher wurde diese Person sofort in Gewahrsam genommen und dem Haftrichter zwecks Abschiebehaft vorgeführt.Der vierte sich illegal aufhaltende Arbeitnehmer konnte sich gar nicht ausweisen und versuchte zunächst zu flüchten. Nach verhinderter Flucht brachte auch eine erkennungsdienstliche Behandlung keine weiteren Erkenntnisse zur Identität der Person und sie wurde ebenfalls in Gewahrsam genommen.
Gegen alle Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts in Deutschland eingeleitet sowie gegen die Arbeitgeber wegen der Beihilfe. Die Arbeitgeber hätten sich vor Beginn der Beschäftigung der Personen vergewissern müssen, dass diese einen gültigen, deutschen Aufenthaltstitel besitzen, welcher zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt.Die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen werden durch die Ausländerämter geprüft.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Braunschweig vom 13.01.2026 gegen 15:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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