Polizei-News Dessau-Roßlau, 04.01.2026: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

Das Polizeirevier Dessau-Roßlau berichtet am Mittag über mehrere Vergehen. Aktuelle Fälle von Sonntag, dem 04.01.2026 im Überblick.

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Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert

Für den Landkreis Dessau-Roßlau hat die Polizei mehrere Meldungen herausgegeben. In diesen heißt es:

Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

Am 03. Januar 2026 gegen 23:50 Uhr vernahmen die Beamten des Polizeireviers Dessau-Roßlau auf der Askanischen Straße auf Höhe LIDL Filiale einen lauten Knall samt Lichtblitz, ausgehend von einer Grünfläche. Kurz darauf ging der 18 – jährige Betroffene von der Örtlichkeit zu einem Fahrzeug und setzte sich in dieses. Als die Beamten den 18 – jährigen ansprachen, äußerte dieser, er habe einen sogenannten China Böller D gezündet. Dieser gehört zur Kategorie F 2. Weitere pyrotechnische Erzeugnisse konnten beim Betroffenen nicht aufgefunden werden. Eine entsprechende Anzeige wurde gefertigt.

Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln

Am 03. Januar 2026 gegen 21:15 Uhr kontrollierten Polizivollzugsbeamte in der Mauerstraße einen 29 – jährigen Fahrzeugführer eines Mercedes. Hierbei konnte er die Fahrtauglichkeitsüberprüfungen nicht fehlerfrei absolvieren, woraufhin sich die Beamten zu einem Betäubungsmittelschnelltests entschieden. Dieser reagierte positiv auf Cannabis, was der Betroffene anschließend bestätigte. Dieser konsumiere nach eigenen Aussagen regelmäßig Marihuana. Da sich der Fahrzeugführer noch in der Probezeit befand, wurde ein separates Verfahren eingeleitet und dem Betroffenen die Weiterfahrt untersagt.

Unbelehrbarer Fahrzeugführer

Am 03.Januar 2026 gegen 15:20 Uhr kontrollierten die Beamten des Polizeireviers Dessau in der Junkersstraße den 41 – jährigen Fahrzeugführer eines Ford. Bei der Aufforderung zur Aushändigung des erforderlichen Führerscheins gab der 41 – jährige an, dass er keine Fahrerlaubnis besitze und dementsprechend den Führerschein nicht vorzeigen könne. Im Rahmen der Abarbeitung des Sachverhalts wurde außerdem bekannt, dass der Fahrzeugführer bereits mehrfach von Beamten kontrolliert wurde und ebenfalls keinen Führerschein vorweisen konnte. Da die vorherigen Untersagungen der Weiterfahrt offensichtlich nicht zum Ziel führten, wurde das Fahrzeug kurzerhand zur Gefahrenabwehr durch die Beamten sichergestellt und alle Fahrzeugschlüssel abgenommen.

Im Fahrzeug des 41 – jährigen befanden sich zusätzlich noch drei weitere Personen, darunter ein einjähriges Kind. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Dessau-Roßlau. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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