Polizei-News Oldenburg, 15.12.25: PD Oldenburg sieht sich durch Urteil im AfD-Verfahren bestätigt, Polizeipräsident erklärt Berufungsantrag

Die Polizei informiert über ein aktuelles Vergehen in Oldenburg. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Soeren Stache

Die Polizeidirektion Oldenburg wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zur Klage des AfD-Landesverbands Niedersachsen nicht akzeptieren und hat am heutigen Montag (15.12.2025) durch eine auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei einen Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gestellt.

Hierzu äußert sich Andreas Sagehorn, Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, wie folgt:

"Aus der schriftlichen Urteilungsbegründung ergibt sich, dass eine Vielzahl der von meinem Vorgänger Johann Kühme in diesem Interview getätigten Aussagen zulässig gewesen sind. Insofern fühlen wir uns als Polizeidirektion Oldenburg - und auch ich ganz persönlich in meiner Funktion als Polizeipräsident - in unserer Überzeugung weitgehend bestätigt und bestärkt. Das Urteil enthält aus unserer Sicht zwei Kernbotschaften:

  1. Die Polizei ist als sichtbarer Repräsentant des Staates dazu verpflichtet und auch berechtigt, sich öffentlich zu den Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu äußern.
  2. Die Polizei darf dies auch dann tun, wenn es eine politische Partei wie in diesem Fall die AfD betrifft. Die Kritik muss dabei in einem sachlich begründeten Zusammenhang stehen und dem Neutralitätsgebot entsprechen. Genau dies ist im Interview in Bezug auf die dargelegten Unwahrheiten beim sogenannten Einzelfallticker und der erfundenen Attacke von Migranten auf eine junge Frau auf einem Volksfest in Wilhelmshaven geschehen und vom Verwaltungsgericht bestätigt. Das heißt im Klartext: Unwahrheiten und Falschaussagen, die das Sicherheitsgefühl der Menschen beeinträchtigen, müssen von der Polizei nicht hingenommen werden, sondern dürfen und müssen von ihr auch als solche benannt werden!

Das Verwaltungsgericht weist in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass einzelne Äußerungen in diesem Zeitungsinterview stets auch in einem Gesamtkontext zu betrachten sind.Wir kommen insgesamt zu dem Schluss, dass auch die in erster Instanz beanstandeten Aussagen zulässig gewesen sind sowie die im Urteil vom Land geforderte Bekanntmachung ihrer Rechtswidrigkeit unzulässig ist. Wir haben daher den Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Oldenburg vom 15.12.2025 gegen 12:02 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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