Tierseuche im Kreis Sömmerda aktuell: Hier gibt es derzeit Einschränkungen für Landkreis Sömmerda
Für die Region Sömmerda (Landkreis Sömmerda) wurde die Warnung wegen einer Tierseuche noch einmal bekräftigt. Wie ernst die Lage eingeschätzt wird und wie Sie sich am besten verhalten, haben wir für Sie auf news.de auf einen Blick zusammengefasst.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Im Kreis Sömmerda warnt die Leitstelle ihre Bevölkerung noch einmal vor einer Tierseuche. Nicht nur Tiere sind gefährdet. In manchen Fällen sind Seuchen auch auf den Menschen übertragbar. Bitte sorgen Sie für Ihre Sicherheit und folgen Sie den Empfehlungen der Behörden.
Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda: Update
Zentrale Leitstelle Erfurt: Am 12.12.2025 hat die Leitstelle um 22:59 Uhr eine akualisierte Warnung herausgegeben. Diese gilt im Bundesland Thüringen, für Sömmerda.
"Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. Die bisher gültige Allgemeinverfügung vom 22.10.2025 wurde am 09.12.2025 geändert. Die Änderungen betreffen die unten benannten Orte. Für alle anderen Bereiche ist die Allgemeinverfügung aufgehoben, die Handlungsempfehlungen müssen dort nicht beachtet werden."
Eine Tierseuche ist eine Krankheit, die sich in einer Tierpopulation ausbreitet. Sie kann durch Bakterien, Viren oder Parasiten verursacht werden und betrifft häufig landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schweine und Geflügel. Eine Ausbreitung der Krankheit kann zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen, da infizierte Tiere gekeult werden müssen und es zu Handelsbeschränkungen für Fleisch und andere tierische Produkte kommen kann. Eine Tierseuche kann auch Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben, insbesondere wenn es sich um Zoonosen handelt, also um Krankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragbar sind. Eine schnelle Reaktion und wirksame Maßnahmen wie Quarantäne, Impfungen und Hygienemaßnahmen sind erforderlich, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Die Gefahr wurde als gering eingestuft, doch beachten Sie trotzdem die nötigen Verhaltensregelungen, um mögliche Verletzungen, Schäden oder Unannehmlichkeiten zu verhindern oder zumindest zu verringern.
Gehen Sie bei einer Tierseuche wie folgt vor
- Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
- Berühren Sie keine toten Tiere. Melden Sie Funde von toten Wildtieren den Behörden.
- Seit 09.12.2025 gilt eine angepasste Allgemeinverfügung.
- Eine generelle Aufstallung gilt seit dem nur noch in den Orten Luthersborn, Kleinneuhausen, Großneuhausen und Ollendorf.
- Die Untersagung von Veranstaltungen zu Ausstellung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln wurde aufgehoben.
- Der Landkreis Sömmerda hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 09. Dezember 2025 in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts (https://spweb.lra-soemmerda.de/Seiten/Bekanntmachungen.aspx) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden
Wir informieren Sie hier, sobald eine Entwarnung zu dem Vorfall gegeben wird.
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