Polizei-News Osnabrück, 12.12.25: Freiheitsstrafe für Mann aus Cloppenburg; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Ein Fall von Betrug wurde aktuell von der Polizei in Osnabrück gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

Erstellt von - Uhr

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marco Rauch

Sieben Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Zudem hat der Angeklagte laut Bewährungsbeschluss einen Geldbetrag in Höhe von 300 Euro an die Cloppenburger Tafel e. V. zu zahlen.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Dezember 2021 und im Februar 2022 nahm der Beschuldigte jeweils eine Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 2.200 Euro an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht kassieren. Im März 2022 erklärte der Angeklagte gegenüber einer Mitarbeiterin des Jobcenters Cloppenburg, dass er eine Arbeitsstelle gefunden habe, diese wegen der großen Entfernung jedoch nicht erreichen könne und deswegen einen Führerschein benötige. Der Leistungsträger bewilligte dem Mann den Antrag und zahlte ihm hierfür 544 Euro aus. Tatsächlich war der Beschuldigte wie bereits erwähnt, seit Februar 2022 bei diesem Arbeitgeber beschäftigt, was der Mann indes pflichtwidrig verschwieg und hatte die Arbeitsstelle auch ohne Führerschein erreicht, so dass die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorgelegen hatten.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Sozialleistungen und ein Gehalt von seinen Arbeitgebern bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Osnabrück vom 12.12.2025 gegen 07:20 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Aktuelles aus Osnabrück und Umgebung:

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.