Polizei-News Neuenburg am Rhein, 08.12.25: Bekannter kann Geldstrafe bezahlen - Gesuchter entgeht Haft
Die Polizei informiert über ein aktuelles Vergehen in Neuenburg am Rhein. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Da ein mit Haftbefehl Gesuchter die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, sprang ein Bekannter mit 2.500 Euro ein und konnte so eine Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt verhindern.
Am Freitagabend (05.12.2025) kontrollierte die Bundespolizei den französischen Staatsangehörigen am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens trotz eines Fahrverbots, verhängte ein deutsches Gericht eine Geldstrafe gegen den 21-Jährigen. Da der in Frankreich wohnhafte Mann weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließen die Justizbehörden Haftbefehl. Da der Gesuchte nicht in der Lage war die Gerichtsschulden vor Ort zu bezahlen, verständigte er einen Bekannten. Dieser brachte die geforderte Geldsumme vorbei. So ersparte er sich eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe und durfte nach Deutschland weiterreisen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Weil vom 08.12.2025 gegen 12:17 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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