Polizei-News Singen, 03.12.25: Zoll vollstreckt Haftbefehl gegen Prokuristin wegen Schwarzarbeit
Eine Festnahme wurde aktuell von der Polizei in Singen gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
Suche
Rund ein Jahr Ersatzfreiheitsstrafe für Geschäftsführerin nach Verurteilung wegen Schwarzarbeit. Sozialversicherungsschaden beläuft sich auf über 200.000 Euro
Landkreis Waldshut/Berlin: Zu 33.350 Euro Strafe wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt verurteilte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin eine 39-jährige serbische Staatsangehörige, die als Prokuristin einer Reinigungsfirma den Sozialversicherungskassen Beiträge in Höhe von über 200.000 Euro vorenthalten hatte.
Vorausgegangen waren intensive Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin. Die Beschuldigte war in über 200 Fällen direkt für den Sozialversicherungsschaden verantwortlich bzw. als Gehilfin an dem Betrug beteiligt.
Die Frau tauchte nach der Urteilsverkündung unter. Das Amtsgericht Tiergarten erließ daraufhin einen Vollstreckungshaftbefehl, in dem 355 Tage Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurden, wenn die Strafe nicht beglichen werden kann.
Die weiteren Ermittlungen der FKS Berlin zum Aufenthalt der Frau führten Ende Oktober in den Süden Baden-Württembergs. Dank der guten Zusammenarbeit der Hauptzollämter und der engagierten Zöllnerinnen und Zöllnern des Hauptzollamts Singen erfolgte die Festnahme der verurteilten Geschäftsführerin. Die verurteilte Frau wurde erneut unter neuem Namen in ihrer Unterkunft im Landkreis Waldshut angetroffen. Auf ihrer Reise in den Süden hatte die Serbin, wie sich herausstellte, mehrmals ihren Namen und Aufenthaltsort geändert.
"Als Bundesbehörde arbeiten die einzelnen Hauptzollämter des Zolls länderübergreifend eng zusammen", erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Die verhängte Geldstrafe konnte die Frau nicht bezahlen. Sie wurde daraufhin von den Beamten festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt überstellt."
Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Sozialversicherungen die vorenthalten Beiträge trotzdem zurückfordern werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Singen vom 03.12.2025 gegen 10:59 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.