Polizei-News Köln, 18.11.25: Kölner ZOLL kontrolliert Sicherheitspersonal / Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Polizei informiert über einen aktuellen Fall von Betrug in Köln. Was ist bisher bekannt?

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Raub für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Heiko Küverling

Beschäftigte der Sicherheitsbranche wurden am gestrigen Abend (17.11.2025) in Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung durch den Kölner ZOLL kontrolliert.

Um die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten von 53 angetroffenen Firmen zu überprüfen, waren rund 70 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz.

Überprüft wurden:

  • in Köln: 119 Angestellte von 39 Firmen

  • in Bonn: 14 Angestellte von 7 Firmen

  • im Rhein Sieg Kreis (Troisdorf, Hennef, Ruppichteroth, Eitorf): 14 Angestellte von 7 Firmen

"Die Befragung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort ist nur der Ein-stieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind oder nicht zu Unrecht Sozialleistungen beziehen. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns, macht nicht selten tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung, bei den Sicherheitsfirmen notwendig", erläutert Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Bei 18 angetroffen Sicherheitskräften in Köln liegen Anhaltspunkte vor, dass sie von ihren Arbeitgebern nicht sofort zur Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt wurden. Dafür, dass ihnen weniger als der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, ergaben sich bei sieben befragten Personen in Köln erste Hinweise.

Die weitere Bilanz der Maßnahme:

  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug), ergaben sich bei 14 Arbeitnehmern in Köln bereits konkrete Anhaltspunkte.

  • In 11 Fällen wurden die erforderlichen Ausweispapier nicht mitgeführt. (9 in Köln und 2 in Bonn)

Die Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

Zusatzinformation:

Personen, die in dem Sicherheitsgewerbe tätig sind, sind gemäß § 2a Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verpflichtet, ihren Personal-ausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Köln vom 18.11.2025 gegen 17:12 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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