Polizei-News Oldenburg, 10.11.25: Mann nach Verstoß gegen Auflage in Sicherungshaft genommen
Eine Festnahme wurde aktuell von der Polizei in Oldenburg gemeldet. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Ein Mann, dem per gerichtlicher Bewährungsauflage der Umgang mit Kindern untersagt ist, wurde nach einem entsprechenden Hinweis auf einen möglichen Verstoß am Wochenende festgenommen und in Sicherungshaft genommen.
Am Freitagnachmittag bemerkte ein Hinweisgeber in Oldenburg eine männliche Person, die in Begleitung eines älteren Kindes unterwegs war. Dem Hinweisgeber war bekannt, dass dem Mann aufgrund einer gerichtlichen Auflage der Umgang mit Kindern untersagt wurde. Der Zeuge verständigte daraufhin umgehend die Polizei, welche den Mann vor Ort nicht mehr antreffen konnte.
Die Beamten nahmen anschließend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf. Diese beantragte einen sogenannten Sicherungshaftbefehl als vorbereitende Maßnahme, da davon auszugehen war, dass der Widerruf der Bewährung des Mannes bevorstehen könnte.
Noch im Verlauf des Wochenendes konnte der Mann durch Kräfte der Polizei angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Am Samstag wurde dieser einem Haftrichter vorgeführt, welcher den beantragten Sicherungshaftbefehl erließ. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt vom 10.11.2025 gegen 11:58 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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