Polizei-News Lauterecken, 08.11.25: Missbräuchliche Nutzung roter Kennzeichen - Polizei warnt vor Konsequenzen
Die Polizei informiert über ein aktuelles Vergehen in Lauterecken. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am vergangenen Abend, den 07.11.2025, gegen 20 Uhr, fiel einer Streife der Polizei Lauterecken ein Fahrzeug auf, an welchem ein sogenanntes rotes Kennzeichen angebracht war. Der Fahrer wurde hierzu befragt und machte widersprüchliche Angaben. Aufgrund dessen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet aufgrund des Verdachts einer missbräuchlichen Nutzung des Kennzeichens.
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei Lauterecken vor der missbräuchlichen Nutzung roter Kennzeichen. Es ist zum Beispiel nicht möglich, rote Kennzeichen privat auszuleihen. In diesen Fällen kann sich der Halter strafbar machen aufgrund eines Kennzeichenmissbrauchs. Auch die Verwirklichung von Straftatbeständen nach dem Kraftfahrsteuergesetz sowie des Pflichtversicherungsgesetztes sind in solchen Fällen möglich.
Wer Kurzzeitkennzeichen für unzulässige Fahrten verwendet,dem droht ein Regelsatz in Höhe von 50 Euro. Außerdem kann der ausstellenden Zulassungsbehörde eine Mitteilung hierüber gemacht werden, was unter Umständen zur Einziehung des roten Kennzeichens führt.´
Diese speziellen Nummernschilder, die vorliegend mit der Ziffernfolge "06" beginnen, sind ausschließlich für KfZ-Händler und Werkstätten bestimmt und dürfen nur zu bestimmten Zwecken eingesetzt werden - etwa für
- Probefahrten (zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines Fahrzeuges)
- Überführungsfahrten (Transport von Fahrzeugen innerhalb Deutschlands)
- Prüfungsfahrten (zur technischen Untersuchung).
Nicht gestattet ist hingegen jede private Nutzung - etwa die Teilnahme an Ausflügen, Urlaubsfahrten oder alltägliche Besorgungsfahrten.
Dabei muss man jedoch nachfolgende Dinge beachten:Die Kennzeichen sind am Fahrzeug - aber nicht fest - anzubringen. Mit Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft (ausgegeben von der Zulassungsstelle) an Bord kann die Fahrt beginnen. Dazu ist Einiges zu dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.
Ferner muss für die Fahrt ein Versicherungsnachweis vorliegen.
Eine Alternative zum sog. Roten Kennzeichen bieten spezielle Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichens. Ergänzend wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es auch noch weitere Arten roter Kennzeichen gibt. So zum Beispiel mit der Ziffernfolge "05" für Prüfstellen und Überwachungsorganisationen oder "07" für die Teilnahme an Oldtimertreffen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Lauterecken vom 08.11.2025 gegen 08:43 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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