Polizei-News Rostock, 07.11.25: Tatverdächtiger nach Sprengstoffgesetzverstoß und Sachbeschädigung ermittelt - Polizei warnt vor Pyrotechnik

Die Polizei informiert über eine aktuellen Vorfall von Sachbeschädigung in Rostock. Was ist heute passiert?

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Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Armin Weigel

Am Donnerstag, dem 06.11.2025, gegen 12:15 Uhr, meldete ein Zeuge der Polizei einen lauten Knall in der Warnowallee im Rostocker Stadtteil Lütten Klein. Der Hinweisgeber, Mitarbeiter eines Blumengeschäfts, stellte im Anschluss eine beschädigte Glasscheibe des Geschäfts fest und teilte mit, dass er einen in der Nähe befindlichen Mann als möglichen Verursacher beobachtet habe. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschädigung durch einen Schuss verursacht wurde.

Da zunächst unklar war, ob der Tatverdächtige bewaffnet ist, trafen die eingesetzten Polizeikräfte unter entsprechender Eigensicherung am Einsatzort ein. Im Nahbereich konnte ein 38-jähriger deutscher Tatverdächtiger festgestellt und kontrolliert werden.

Bei der anschließenden Durchsuchung der Person fanden die Einsatzkräfte keine Schusswaffe, jedoch nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände, darunter einen sogenannten "Polenböller". Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde durch die Explosion eines weiteren dieser pyrotechnischen Gegenstände die Schaufensterscheibe des Blumengeschäfts beschädigt. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 100 Euro geschätzt.

Die Kriminalpolizei Rostock hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie der Sachbeschädigung aufgenommen.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor der Verwendung illegaler Pyrotechnik. Diese sogenannten "Polenböller" oder selbstgefertigten Sprengkörper unterliegen keiner Sicherheitsprüfung und bergen ein erhebliches Verletzungsrisiko. Immer wieder kommt es durch unsachgemäßen Umgang zu schweren Hand-, Gesichts- oder Hörverletzungen. Der Besitz, die Einfuhr und das Zünden solcher Erzeugnisse sind strafbar.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rostock vom 07.11.2025 gegen 11:20 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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