Polizei-News Reitzenhain, 06.10.25: Nach Zahlung hoher Geldstrafen Weiterreise gestattet
Die Polizei informiert über eine aktuelle Verkehrskontrolle in Reitzenhain. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am Wochenende konnten drei Männer ihre Einreise nach Deutschland fortsetzen, nachdem sie ihre offenen Geldstrafen beglichen hatten.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten zunächst am Samstag gegen 20:00 Uhr im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen in Reitzenhain einen 40-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Osnabrück fest. Wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte er noch eine offene Geldstrafe in Höhe von 1077,50 Euro zu begleichen. Er zahlte diese vor Ort und konnte anschließend weiterreisen.
Vom Amtsgericht Eggenfelden war ein 62-jähriger ukrainischer Staats-angehöriger wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 3673,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt worden. Da er die Geldstrafe bislang nicht beglichen hatte, war er zur Strafvollstreckung von der Staatsanwaltschaft Landshut ausgeschrieben. Diese stellten die Einsatzkräfte am Sonntag gegen 09:30 Uhr bei der Einreisekontrolle in Reitzenhain fest. Nachdem er die offene Geldstrafe vor Ort bezahlt hatte, konnte auch er seine Fahrt fortsetzen.
Gegen einen 31-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, welcher eben-falls am Sonntag kontrolliert wurde, lagen gleich zwei Ausschreibungen zur Strafvollstreckung vor. Er war vom Amtsgericht Leipzig wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro, sowie wegen Urkundenfälschung zu insgesamt 812 Euro verurteilt worden. Auch er konnte die offene Summe aufbringen. Da gegen ihn noch immer ein bestehendes Fahrverbot vorlag und sein Fahrzeug zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war, erhielt er erneut zwei Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Da er nicht weiterfahren durfte, wurde das Fahrzeug abgestellt und der Fahrzeugschlüssel eingezogen. Der 31-Jährige setzte seine Reise zu Fuß fort.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Chemnitz vom 06.10.2025 gegen 12:37 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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