Zwei Jahre nach der Legalisierung: Was hat sich beim Eigenanbau von Cannabis geändert?

Kaum eine politische Entscheidung der vergangenen Jahre wurde so kontrovers diskutiert wie die teilweise Legalisierung von Cannabis am 1. April 2024. Die Meinungen darüber, ob Deutschland damit den richtigen Weg eingeschlagen hat, gehen bis heute auseinander.

Erstellt von Cori Brossmann - Uhr

Seit der Legalisierung hat sich einiges beim Eigenanbau verändert. (Foto) Suche
Seit der Legalisierung hat sich einiges beim Eigenanbau verändert. Bild: AdobeStock / yellowj

Zwei Jahre später lassen sich nun erste Erfahrungen auswerten und Entwicklungen beobachten.
Für den privaten Eigenanbau brachte die Legalisierung grundlegende rechtliche Veränderungen mit sich. Doch wie sieht die Situation zwei Jahre später aus? Welche Möglichkeiten haben Hobbyanbauer heute und wo bestehen weiterhin Einschränkungen?

Drei Pflanzen und 50 Gramm: Enge Rahmenbedingungen für den Eigenanbau

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Möglichkeit, Cannabis für den persönlichen Bedarf selbst anzubauen. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig besitzen, sofern sie seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Die Begrenzung gilt pro Person und nicht pro Haushalt. Leben zwei Erwachsene zusammen, sind damit insgesamt sechs Pflanzen erlaubt. Auch die Besitzmengen sind klar geregelt. Am eigenen Wohnsitz dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden, außerhalb sind es maximal 25 Gramm.

Die Weitergabe an andere Personen ist beim privaten Eigenanbau allerdings nicht gestattet, nicht einmal unentgeltlich. Tatsächlich ist auch der Konsum der eigenen Ernte durch Dritte innerhalb des eigenen Zuhauses nicht erlaubt. Freunde einzuladen und gemeinsam das selbst angebaute Cannabis zu konsumieren, ist somit rechtlich unzulässig.

Für die Pflanzen kommen verschiedene Standorte infrage. Sie können innerhalb der Wohnung, auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten angebaut werden. Allerdings müssen sie vor dem Zugriff durch Dritte und insbesondere durch Kinder und Jugendliche geschützt sein.

Je nach Standort können dafür abschließbare Räume, gesicherte Gewächshäuser oder andere Schutzvorrichtungen erforderlich sein. Zu beachten ist außerdem, dass vom Anbau keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarschaft ausgehen dürfen.

Das betrifft insbesondere die potenziell starke Geruchsentwicklung, die dann mit entsprechenden Gegenmaßnahmen einzudämmen ist.

Samen oder Pflanzen kaufen: Zulässige Händler und Wege

Seit der Legalisierung ist auch der Kauf von Cannabissamen für den privaten Anbau deutlich einfacher geworden. Die Samen dürfen auch aus anderen EU-Ländern nach Deutschland bestellt werden, sogar über das Internet. Wer Cannabis Samen online bestellen möchte, kann dafür also durchaus Händler innerhalb der EU nutzen.

Voraussetzung dafür ist, dass die Samen konkret für den erlaubten Eigenanbau bestimmt sind. Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU sind dagegen nicht erlaubt. Etwas komplizierter allerdings sieht es bei bereits gewachsenen Pflanzen aus. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen Stecklingen und bereits entwickelten Cannabispflanzen.

Stecklinge, also abgeschnittene Triebe einer Mutterpflanze, dürfen unter bestimmten Bedingungen verkauft beziehungsweise weitergegeben werden, solange sie noch keine Blüten oder Fruchtstände aufweisen. Ausgewachsene Cannabispflanzen dürfen dagegen nicht einfach im Geschäft gekauft werden.

Eine weitere Anlaufstelle sind Cannabis-Anbauvereinigungen. Dort können auch Erwachsene, die keine Mitglieder sind, Samen oder Stecklinge für den eigenen Anbau erhalten. Erlaubt sind bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat.

Die Vereine dürfen dafür lediglich ihre entstandenen Kosten berechnen. Während Samen unter bestimmten Voraussetzungen auch verschickt werden dürfen, müssen Stecklinge persönlich abgeholt werden.

Zu große Ernte? Das Problem mit dem grünen Daumen

Die gesetzlichen Vorgaben für den privaten Eigenanbau passen nicht immer zur Praxis. Das zeigt sich vor allem bei den erlaubten Erntemengen. Zwar dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen anbauen, von der getrockneten Ernte aber maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahren.

Wie schnell diese Grenze überschritten werden kann, zeigen inzwischen auch wissenschaftliche Untersuchungen. Im September 2025 wurde der erste Zwischenbericht des Forschungsprojekts EKOCAN veröffentlicht.

Die Untersuchung zur Bewertung des Cannabisgesetzes wurde vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben und von Wissenschaftlern aus Hamburg, Düsseldorf und Tübingen durchgeführt.

Dabei beschäftigten sich die Forscher unter anderem mit den tatsächlichen Erntemengen beim privaten Eigenanbau. Eine im Bericht berücksichtigte Untersuchung ergab, dass der Median bei 25 Gramm getrocknetem Cannabis pro Pflanze gelegen habe.

Bei drei Pflanzen mit diesem Ertrag kämen bereits 75 Gramm zusammen und damit deutlich mehr als gesetzlich erlaubt. Die EKOCAN-Forscher bestätigen, dass die Besitzgrenze von 50 Gramm beim Anbau von drei Pflanzen häufig überschritten werde.

Für Eigenanbauer entsteht dadurch also in der Praxis daher oft ein Dilemma. Sie können sich beim Anbau zwar vollständig an die gesetzlichen Vorgaben halten und trotzdem mehr Cannabis ernten, als sie eigentlich anschließend besitzen dürfen. Was tut man also, wenn die eigene Ernte die erlaubten 50 Gramm überschreitet?

Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass überschüssiges Cannabis schlichtweg vernichtet werden muss. Wie genau diese Vernichtung erfolgen soll, ist allerdings nicht genauer vorgeschrieben. Und ob das in der Praxis tatsächlich geschieht, ist überaus fraglich.

Der private Eigenanbau findet schließlich zu Hause statt und regelmäßige Kontrollen der Erntemengen sind weder realistisch noch gesetzlich vorgesehen. Wie viel Cannabis also tatsächlich geerntet, vernichtet oder aufbewahrt wird, lässt sich daher nicht wirklich überprüfen.

Kann der Eigenanbau den Schwarzmarkt zurückdrängen?

Eines der wesentlichen Ziele der teilweisen Cannabislegalisierung war es, den entsprechenden Schwarzmarkt zurückzudrängen. Durch den legalen Eigenanbau und die Möglichkeit, Cannabis über Anbauvereinigungen zu beziehen, sollten Konsumenten ihren Bedarf decken können, ohne auf illegale Händler angewiesen zu sein.

Zwei Jahre nach der Legalisierung liegen inzwischen auch hier erste wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vor, inwieweit dieses Ziel tatsächlich erreicht wurde. Mit dieser Frage beschäftigt sich der zweite Zwischenbericht des Forschungsprojekts EKOCAN vom April 2026, dessen Schwerpunkt auf der Entwicklung des Cannabismarktes und der organisierten Kriminalität liegt.

Die darin ausgewerteten Befragungen zeigen eine deutliche Veränderung bei den Bezugsquellen. Während im ersten Halbjahr 2024 lediglich 5,4 % der befragten Konsumenten ihr Cannabis hauptsächlich selbst angebaut hätten, seien es im zweiten Halbjahr 2025 bereits 21,4 % gewesen.

Damit habe sich der Anteil innerhalb von anderthalb Jahren nahezu vervierfacht. Rund jeder fünfte befragte Konsument habe seinen Bedarf zuletzt also überwiegend durch die eigene Ernte gedeckt.. Der Bezug über Freunde, Bekannte und andere soziale Kontakte sei mit 35,2 % allerdings die am häufigsten genannte Bezugsquelle geblieben.

Anbauvereinigungen hätten dagegen bislang nur eine geringe Rolle gespielt. Nach Einschätzung der Forscher hat die Legalisierung den Schwarzmarkt bereits teilweise zurückgedrängt. Wie stark die Einnahmen der organisierten Kriminalität dadurch tatsächlich zurückgegangen sind, lässt sich derzeit jedoch noch nicht feststellen.

Das Forschungsprojekt EKOCAN soll bis zum 1. April 2028 einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen. Auch politisch bleibt das Cannabisgesetz weiterhin auf der Tagesordnung. Ob sich aus den Untersuchungsergebnissen künftig Änderungen für den privaten Eigenanbau ergeben, ist bislang offen.

brc/news.de

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