Aktive Sterbehilfe: Noelia Castillo (25) wird Wunsch auf Todesspritze gewährt - Eltern dagegen

Aktive Sterbehilfe ist in Spanien - anders als in Deutschland - bereits seit 2021 erlaubt. Ein neuer, ganz besonderer Fall sorgt aber im ganzen Land für Aufruhr.

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Eine Person betet am Eingang des Krankenhauses Sant Camil. Die 25 Jahre alte Noelia Castillo hat in dem Krankenhaus in Barcelona auf eigenen Wunsch und gegen den Willen ihrer Eltern eine tödliche Spritze erhalten. (Foto) Suche
Eine Person betet am Eingang des Krankenhauses Sant Camil. Die 25 Jahre alte Noelia Castillo hat in dem Krankenhaus in Barcelona auf eigenen Wunsch und gegen den Willen ihrer Eltern eine tödliche Spritze erhalten. Bild: picture alliance/dpa/EUROPA PRESS | Lorena Sopêna

Der Tod einer jungen Frau durch aktive Sterbehilfe sorgt in Spanien für heftige Debatten. Die 25 Jahre alte Noelia Castillo erhielt am Abend in einem Krankenhaus in Barcelona auf eigenen Wunsch und gegen den Willen ihrer Eltern eine tödliche Spritze, wie das Gesundheitsministerium der Region Katalonien mitteilte. Sie hatte eine Querschnittlähmung, die auf einen Suizidversuch nach sexuellen Übergriffen im Jahr 2022 zurückgeht.

25-jährige Spanierin nimmt Aktive Sterbehilfe in Anspruch

Castillo ist die jüngste Person, die in Spanien seit der Legalisierung vor knapp fünf Jahren aktive Sterbehilfe in Anspruch nahm. Dies und auch die Tatsache, dass - anders als bei typischen Sterbehilfe-Fällen - ein psychisches Leiden nach schwerem Trauma eine zentrale Rolle spielte, löste viel Kritik unter anderem von konservativen Politikern und der katholischen Kirche aus.

Noelia Castillo vor Todesspritze: "Ich kann nicht mehr"

"Ich kann nicht mehr mit all dem, was mich in meinem Kopf quält, was ich erlebt habe", hatte Castillo am Mittwoch in einem Interview des Fernsehsenders Antena 3 gesagt. Sie wolle "endlich gehen, aufhören zu leiden" und sich "endlich ausruhen", sagte sie mit leiser, aber fester, sicherer Stimme.

Antena 3 berichtete, vor ihrem Tod habe sich Noelia Castillo im Krankenhaus von ihren Eltern, ihrer Oma mütterlicherseits, ihren beiden Schwestern, von zwei Freundinnen und einer Nonne, die sie unterstützt habe, länger als geplant verabschiedet. Deshalb habe sich der Vollzug verzögert, hieß es.

Parteisprecherin "total erschüttert"

Wenige Stunden vor dem Vollzug bedauerte die Spanische Bischofskonferenz (CEE), dass "heute in Spanien der Tod als Lösung für Leid dargestellt wird". Die CEE sprach auf der Plattform X von einer "Wohlstandsgesellschaft", die "unfähig ist, zu pflegen und zu lieben". Konferenzpräsident Luis Argüello sagte: "Ein Arzt darf nicht zum ausführenden Arm eines Todesurteils werden, so legal, selbstbestimmt und mitfühlend es auch erscheinen mag."

Als "absolutes Drama" bezeichnete vor Journalisten die Sprecherin der konservativen Volkspartei PP von Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo, Ester Muñoz, den Fall. Sie sei "total erschüttert". Der Staat habe versagt, fügte sie in einem Beitrag auf X an. Der Fall müsse die Gesellschaft dazu bringen, viele Dinge zu überdenken. Vor dem Vollzug der Sterbehilfe versammelten sich Dutzende Menschen vor dem Krankenhaus zu einer Protestkundgebung.

Aktive Sterbehilfe, also eine Tötung auf Verlangen, ist in Spanien für Erwachsene mit unheilbarem oder unerträglichem Leiden seit 2021 erlaubt. Während die Gegner der Anwendung in solchen Fällen vor ethischen Risiken insbesondere bei psychischen Leiden warnen, sehen Befürworter unter anderem in der linksgerichteten Regierung darin eine Bestätigung des Rechts auf Selbstbestimmung.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar

Dem Antrag auf Sterbehilfe war von den zuständigen Behörden der Region Katalonien bereits im Sommer 2024 stattgegeben worden. Der Vater hatte mit Unterstützung des Verbandes Christlicher Anwälte versucht, die Durchführung zu verhindern. Doch alle Instanzen, darunter der Oberste Gerichtshof und das Verfassungsgericht in Spanien sowie zuletzt diese Woche auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wiesen seine Beschwerden zurück.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Gleiches gilt für indirekte Sterbehilfe. Davon wird gesprochen, wenn es um die Schmerzlinderung geht und Patienten infolge der Medikamente früher sterben. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient allerdings selbst einnimmt.

Wir berichten in der Regel nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leiden, gibt es Hilfe. Unter der kostenlosen Hotline 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 können Sie anonym mit der Telefonseelsorge sprechen, die schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen konnte.

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