Tödliche Erkrankung: Karlsruhe entscheidet zu Kostenübernahme für Medikament
Ein junger Mann leidet an einer seltenen Muskelerkrankung - die meist im jungen Erwachsenenalter zum Tod führt. Er will ein bestimmtes Medikament einnehmen. Seine Krankenkasse lehnt ab.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch (9.30 Uhr) seine Entscheidung zu einem Rechtsstreit um die Kostenübernahme für Medikamente bei tödlichen Erkrankungen veröffentlichen. Im Juni 2023 hatte das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass Versicherte mit einer regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit keinen Anspruch auf die Versorgung mit einem Arzneimittel haben, das die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Behandlung dieser Erkrankung nicht zugelassen hat.
Geklagt hatte ein 2004 geborener Mann mit Duchenne-Muskeldystrophie. Die seltene, erblich bedingte Muskelerkrankung mit zunehmendem Muskelschwund führt typischerweise im jungen Erwachsenenalter zum Tod. Der Kläger war seit 2015 gehunfähig. Er verlangte von seiner Krankenkasse die Kostenübernahme des Arzneimittels Translarna. Das ist in der EU für die Behandlung der Duchenne-Muskeldystrophie zugelassen - aber nur für gehfähige Patienten.
Aussicht auf positive Wirkung - oder doch nicht?
Das Sozialgericht Mainz hatte die Klage abgewiesen. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz verurteilte die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland aber später, den Kläger mit Translarna zu versorgen. Es bestehe eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fernliegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Verlauf der Erkrankung, hieß es. Bei regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten reiche das aus, um einen Versorgungsanspruch zu begründen.
Das Bundessozialgericht sah das aber anders und hob das Urteil auf. Auch bei tödlichen Erkrankungen habe die Arzneimittelsicherheit Vorrang, erklärte der Senat. Da ein Antrag des Translarna-Herstellers auf Erweiterung der Zulassung erfolglos geblieben war, sei auch die Aussicht auf eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf zu verneinen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nun über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Kasseler Urteil.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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