Cannabisrecht: Was gilt für Cannabis-Patienten 2026?

Seit der Teilreform des Cannabisrechts im Jahr 2024 ist medizinisches Cannabis für Patienten in Deutschland leichter verfügbar geworden. Insbesondere telemedizinische Angebote sowie der Versand über spezialisierte Apotheken haben dazu geführt, dass ärztliche Verordnungen schneller und mit weniger organisatorischem Aufwand ausgestellt werden konnten. Diese Entwicklung hat jedoch eine breite fachliche Debatte ausgelöst.

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Bei der Beschaffung von medizinischem Cannabis müssen Patienten bestimmte Regelungen beachten. (Foto) Suche
Bei der Beschaffung von medizinischem Cannabis müssen Patienten bestimmte Regelungen beachten. Bild: AdobeStock/Elroi

Kritisiert wurden unter anderem standardisierte Online-Anamnesen, fehlende persönliche Untersuchungen sowie die Abgabe von Cannabisblüten über Versand-Apotheken. Vor diesem Hintergrund plant der Gesetzgeber für 2026 eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), mit dem Ziel, die Versorgung stärker an klassische medizinische und pharmazeutische Strukturen zu binden.

5 Fakten für Patienten auf einen Blick

• MedCanG-Novelle geplant: Für 2026 ist eine erneute gesetzliche Anpassung des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgesehen.
• Pflicht zum persönlichen Arztkontakt: Cannabis soll nur noch nach direktem ärztlichen Kontakt verschrieben werden dürfen.
• Kein Versand von Cannabisblüten mehr: Die Abgabe soll zukünftig ausschließlich über Apotheken vor Ort oder deren Botendienste erfolgen.
• Telemedizin nur noch ergänzend zulässig: Digitale Angebote dienen der Begleitung, nicht der Erstverordnung.
• Klare Trennung zwischen medizinischer Therapie und Freizeitkonsum: Gesetzgeber will Missbrauch und Grauzonen reduzieren.

Cannabis-Patienten 2026: Was die geplante MedCanG-Novelle vorsieht

Für das Jahr 2026 bereitet der Gesetzgeber eine weitere Anpassung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) vor. Im Mittelpunkt stehen dabei die verpflichtende persönliche ärztliche Untersuchung vor einer Verordnung sowie das Ende des Versandhandels für Cannabisblüten. Beide Regelungen sollen die medizinische Kontrolle stärken und den Missbrauch verhindern.

Verpflichtender persönlicher Arztkontakt

Medizinisches Cannabis soll künftig nur noch nach persönlichem Arztkontakt verschrieben werden dürfen. Sowohl Erstverordnungen als auch Folgeverschreibungen sollen an einen direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient geknüpft sein.

Hintergrund dieser Regelung ist die Kritik an rein digitalen Verordnungsmodellen. Bislang konnten Patienten das Cannabis Rezept online über telemedizinische Plattformen ausstellen lassen. Kritiker bemängelten dabei:

• unzureichende körperliche Untersuchung
• standardisierte Fragebögen ohne individuelle Diagnostik
• fehlende langfristige Therapiekontrolle

Versandverbot für Cannabisblüten

Ebenfalls geplant ist ein Versandverbot für Cannabisblüten. Bislang war es möglich die Rezepte bei Online-Apotheken einzulösen und die Blüten per Versand zu erhalten. Cannabisblüten dürfen dann nur noch über Apotheken vor Ort abgegeben werden. Apothekeneigene Botendienste sollen jedoch weiterhin erlaubt bleiben.

Die Gründe für diese Maßnahme sind unter anderem:

• Stärkung der pharmazeutischen Beratung
• bessere Kontrolle von Lagerung und Qualität
• Vermeidung von Fehlanwendung und Weitergabe

Andere Darreichungsformen wie Extrakte oder standardisierte Fertigarzneimittel könnten unter strengeren Auflagen weiterhin ausgeliefert werden. Der Fokus der Novelle liegt auf den Blüten.

Warum diese Verschärfung gefordert wird

Die geplante MedCanG-Novelle ist keine isolierte Entscheidung, sondern das Ergebnis einer anhaltenden Debatte. Mehrere Akteure haben in den vergangenen Jahren Nachschärfungen gefordert:

• Ärzteschaft: Viele Mediziner kritisieren, dass Cannabis zunehmend außerhalb klassischer Facharztstrukturen verschrieben werde. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen oder unspezifischen Schmerzdiagnosen sehen sie Risiken.
• Apothekerverbände: Der Versandhandel mit Blüten wird als fachlich problematisch angesehen, da Beratung, Dosierung und Wechselwirkungen häufig nicht ausreichend berücksichtigt würden.
• Politik und Aufsichtsbehörden: Es besteht die Sorge, dass medizinisches Cannabis als Umgehungsweg für den Freizeitkonsum genutzt werden könnte.

Welche Möglichkeiten zur Verschreibung haben Cannabis-Patienten zukünftig?

Trotz strengerer Regeln bleibt medizinisches Cannabis eine anerkannte Therapieoption. Nur der Weg, wie Betroffene Cannabis Patient werden, soll angepasst werden. Maßgeblich ist dabei eine ärztlich bestätigte Indikation, die sich an anerkannten Krankheitsbildern und dokumentierten Vorbehandlungen orientiert.

Eine Cannabis-Therapie kann nach persönlicher ärztlicher Untersuchung eingeleitet werden, wenn andere Behandlungsoptionen nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden. Die Erstverordnung darf nicht mehr ausschließlich digital erfolgen, sondern setzt den direkten Arztkontakt voraus.

Digitale Angebote behalten dennoch eine Bedeutung innerhalb der Versorgung. Sie kommen insbesondere bei der Information über rechtliche Rahmenbedingungen, bei der ärztlichen Begleitung von Folgebehandlungen sowie bei organisatorischen Abläufen zum Einsatz. Für die Erstverordnung sind sie jedoch nicht mehr ausreichend. Die Entscheidung über Beginn und Fortführung einer Cannabis-Therapie liegt beim behandelnden Arzt.

Stationäre Apotheken als zentrale Anlaufstelle

Mit dem geplanten Versandverbot rücken Apotheken stärker in den Mittelpunkt der Versorgung. Sie werden nicht nur zur Ausgabestelle, sondern zur aktiven Beratungsinstanz. Dazu zählen:

• Erklärung von THC- und CBD-Gehalten
• Hinweise zur Inhalation oder oralen Einnahme
• Beratung zu Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten

Diese Entwicklung wird von vielen Fachleuten positiv bewertet, da sie die Therapie stärker absichert und individualisiert.

Ziel der Novelle: Graubereiche schließen und Missbrauch verhindern

Die geplante MedCanG-Novelle ist eine Reaktion auf strukturelle Graubereiche, die sich seit der Reform des Cannabisrechts im Jahr 2024 entwickelt haben. Durch die Möglichkeit, medizinisches Cannabis über telemedizinische Angebote zu erhalten, konnte eine Verordnung in einzelnen Fällen auf Basis standardisierter Online-Anamnesen erfolgen. Eine persönliche körperliche Untersuchung war dabei nicht immer vorgesehen oder überprüfbar.

Kritiker bemängeln, dass damit zentrale Kontrollmechanismen geschwächt wurden. Die medizinische Indikation ließ sich schwerer nachvollziehen. In dieser Konstellation bestand aus Sicht von Fachkreisen die Gefahr, dass medizinisches Cannabis nicht ausschließlich aus therapeutischen Gründen genutzt wurde.

Insbesondere bei steigenden Verordnungszahlen ohne eindeutige Facharztanbindung wuchs der politische Druck, die Rahmenbedingungen nachzuschärfen. Mit der geplanten Novelle sollen diese Graubereiche geschlossen und der medizinische Charakter der Cannabis-Therapie eindeutiger definiert werden.

Fazit

Die geplante MedCanG-Novelle stellt für die medizinische Cannabis-Versorgung einen Einschnitt dar. Die Einführung des verpflichtenden persönlichen Arztkontakts sowie das Ende des Versandhandels für Cannabisblüten werden den Alltag vieler Patienten spürbar verändern.

Neben Zustimmung gibt es auch kritische Stimmen. Patientenvertretungen und Fachkreise warnen davor, dass strengere Vorgaben den Zugang insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, chronischen Erkrankungen oder in ländlichen Regionen erschweren könnten.

/news.de

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