Abnehmspritze: Bis zu 25.000 Euro - beim Schnäppchenkauf droht ein hohes Bußgeld
Vorsicht vor günstigen Abnehmspritzen aus dem Ausland. Wer vermeintliche Schnäppchen in anderen Ländern kauft, dem können Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen drohen. So vermeiden Sie Ärger mit der Justiz.
Erstellt von Sabrina Böhme - Uhr
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- Vorsicht bei Abnehmspritzen aus dem Ausland
- Strafen für billiges Wegovy aus nicht EU-Ländern
- Anwältin erklärt: Trotzdem in der EU günstig Abnehmmedikamente kaufen
Mit einem Pieks schnell abnehmen: Abnehmspritzen wie "Wegovy" sind angesagt. Schließlich bietet der Wirkstoff Semaglutid einfache Hilfe gegen überflüssige Kilos. Doch der hohe Preis schreckt ab. Mittlerweile werden die Medikamente im Ausland günstiger angeboten. Hier sollten Verbraucher aufpassen. Die Schnäppchen können nicht nur die Gesundheit beeinträchtigen, sondern sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Kassenleistung oder Privat-Rezept: Das gilt für Wegovy in Deutschland
Abnehmspritzen gelten in Deutschland als Lifestyle-Medikament(§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Das bedeutet: Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Patient:innen müssen selbst für die Kosten aufkommen. Sich in anderen europäischen Ländern nach günstigen Preisen umzuschauen, kann sich lohnen. Wenn Patient:innen einiges beachten.
Abnehmspritze aus dem Ausland: Diese Regeln beachten
Wie die Anwältin Nicole Mutschke in "Bild" verrät, entstehen keine rechtlichen Probleme, solange ein in der EU zugelassener Arzt vor Ort oder online aufgesucht wird. Mit dem Rezept wie gewohnt in Deutschland oder der EU einlösen. Weitaus schneller geht es online. Digitale Apotheken müssen aber registriert sein. Diese finden Käufer:innen durch ein EU-Logo. Das dient zum Schutz vor gefälschten Arzneimitteln. Das Logo führt zu einem Registerantrag der Apotheke weiter.
Bei günstigen Wegovy-Schnäppchen können Strafen drohen
Ärger droht bei Spritzen von nicht zugelassenen Ärzten in der EU. In der Apotheke dann die Überraschung: Das Schriftstück wird nicht akzeptiert. In der Not locken vermeintlich günstige Angebote im Internet. Bestellen Verbraucher bei nicht registrierten Apotheken, machen sie sich strafbar. Denn die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus Drittstaaten ohne Ausnahmegenehmigung ist verboten, erklärt die Juristin. Neben einem Bußgeld von 25.000 Euro, kann bei einer vorsätzlichen Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, in schweren Fällen erhöht sich das Strafmaß sogar auf bis zu zehn Jahre.
Hinweis: Passen Sie bei Schnäppchen auf. Wenn der Leidensdruck groß ist: Die Strafen sollten Sie nicht riskieren. Lassen sie sich immer von ihrem Arzt beraten. Es handelt sich um ein Medikament, was nicht ohne medizinische Beratung genommen werden sollte.
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bos/news.de
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