Bundeswehr: Soldat nach verweigerter Corona-Impfung vor Gericht

Darf ein Bundeswehrsoldat nach einer verweigerten Corona-Impfung aus dem Dienst entfernt werden? Über diese Frage verhandelt das Bundesverwaltungsgericht.

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Ein Streit um die zeitweise bei der Bundeswehr geltende Corona-Impfpflicht hat das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt. In einer Verhandlung vor dem 2. Wehrdienstsenat in Leipzig ging es um einen Zeitsoldaten, der nach einer verweigerten Impfung aus dem Dienst entfernt werden sollte. Das Truppendienstgericht hatte dies im vorigen Jahr angeordnet. Der Hauptfeldwebel hatte dagegen Berufung eingelegt, über die jetzt in Leipzig verhandelt wurde.

Dem Soldaten wurde zur Last gelegt, er habe einen Befehl zur Impfung gegen Covid-19 verweigert. Zudem soll der Mann in einem Gespräch mit einem Vorgesetzten erklärt haben, dass sein Vertrauen in die militärische Führung derart gestört sei, dass er sich an seinen Treueeid nicht mehr gebunden fühle. Der 45-Jährige bestritt, dies jemals so gesagt zu haben. "Ich habe niemals zu meinem Kommandeur gesagt: Ich diene nicht mehr treu und ich verteidige nicht mehr tapfer", sagte der Soldat.

Während der Pandemie galt bei der Bundeswehr - anders als in der gesamten Gesellschaft - eine Corona-Impfpflicht. Sie war 2021 eingeführt und 2024 wieder zurückgenommen worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2022 in einem Grundsatzurteil die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Impfschema für Soldaten zum damaligen Zeitpunkt als rechtmäßig eingestuft.

Wann in dem Disziplinarverfahren gegen den Hauptfeldwebel eine Entscheidung getroffen werden sollte, war zunächst offen. Die mündliche Verhandlung dauerte am Mittwochnachmittag noch an. Der Senat hatte noch einen zweiten Prozesstag am Donnerstag eingeplant.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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