Bundeswehr: Bundesgericht verhandelt über verweigerte Corona-Impfung

Kann ein Bundeswehrsoldat wegen einer verweigerten Corona-Impfung aus dem Dienst entfernt werden? Diese Frage beschäftigt den Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts.

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Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit einem Bundeswehrsoldaten, der sich der Corona-Impfung widersetzt hatte. Das Truppendienstgericht hatte entschieden, den Hauptfeldwebel wegen Befehlsverweigerung aus dem Dienst zu entfernen. Der Soldat hat dagegen Berufung eingelegt, über die der 2. Wehrdienstsenat ab Mittwoch (Beginn: 9.30 Uhr) verhandeln wird.

Laut Gericht soll der Mann seinem Vorgesetzten erklärt haben, dass sein Vertrauen in die militärische Führung derart gestört sei, dass er sich an seinen Treueeid nicht mehr gebunden fühle. Der Soldat bestreite den Inhalt dieses Gespräches und ziehe die Rechtmäßigkeit des Befehls zur Corona-Impfung in Zweifel.

Anders als für die gesamte Gesellschaft galt während der Pandemie bei der Bundeswehr eine Corona-Impfpflicht. Sie war 2021 eingeführt und 2024 wieder zurückgenommen worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2022 in einem Grundsatzurteil die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Impfschema für Soldaten als rechtmäßig eingestuft.

Wann in dem aktuellen Verfahren eine Entscheidung getroffen wird, ist offen. Der Wehrdienstsenat hat noch einen zweiten Verhandlungstag am Donnerstag eingeplant.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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