Ausfallhonorare von bis zu 100 Euro für einen verstrichenen Arzttermin? Auf Patienten kommen teilweise immer mehr Kosten zu. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung schlägt Alarm - und will nun die Krankenkassen in die Pflicht nehmen.
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- Gebühren-Hammer beim Arzt: So teuer ist ein nicht abgesagter Termin
- Neue Forderung: Müssen jetzt die Krankenkassen zahlen?
- Ausfallhonorar zulässig? Das rät die Verbraucherzentrale
Die Hausarztpraxen sind nicht erst seit der Corona-Krise stark überlastet. Personalmangel und eine hohe Nachfrage machen eine gründliche ärztliche Nah-Versorgung schwierig. Aber auch in Facharztpraxen ist es beinahe unmöglich, zeitnah einen Termin zu bekommen. Gegenüber der "Bild"-Zeitung berichtete Andreas Gassen, Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bereits im Januar dieses Jahres, das "2024 das Jahr der langen Wartezeiten" wird.
Wer schließlich einen Termin beim Arzt bekommen hat, darf sich also glücklich schätzen. Allerdings: Wer diesen einfach so verstreichen lässt, für den wird es teuer...sehr teuer sogar.
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Ausfallhonorar beim Arzt: Patienten zahlen bis zu 100 Euro für nicht abgesagte Termine
So berichten Patienten aus den Großstädten wie Berlin und Hamburg, wo Arzttermine ohnehin rar gesät sind, von zusätzlichen Extra-Kosten für nicht abgesagte Arzttermine von bis zu 50 bis 100 Euro. In Kiel habe ein verstrichener Zahnarzt-Termin sogar für zusätzliche 100 Euro Extra-Kosten geführt, berichtet die "Kieler Nachrichten".
Klar, ist es ärgerlich, wenn ein Patient seinen Termin ohne Absage verstreichen lässt, dennoch kann es valide Gründe geben, die eine frühzeitige Absage nur schwer möglich machen. KBV-Chef Andreas Gassen erklärte diesbezüglich gegenüber der "Bild"-Zeitung: "Es ist nicht nur ärgerlich für Ärzte, wenn Patienten Termine in Praxen buchen und diese verstreichen lassen. Die Termine sind geblockt und stehen dann für andere Patienten nicht zur Verfügung."
Extra-Gebühren beim Arzt: Wer soll die künftig zahlen?
Aber wie das Dilemma lösen? KBV-Vorsitzender Andreas Gassen schlägt eine andere Lösung vor. Demnach sollen die zusätzlichen Kosten, welche für die Arztpraxen bei Leerlauf entstehen, nicht mehr vom Patienten selbst, sondern von der Krankenkasse übernommen werden. "Angemessen wäre vielmehr eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr, wenn deren Versicherte Termine vereinbaren und dann unentschuldigt nicht wahrnehmen", erklärt Gassen gegenüber der "Bild"-Zeitung.
Klar, dass diese jedoch eine ganz andere Meinung zu diesem Thema haben. "Besseres Terminmanagement und Erinnerungsservices sind effektiver als Strafgebühren", sagt Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, gegenüber den Medien.
Aber dürfen die Praxen eigentlich eine derart hohe Summe bei verstrichenen Terminen verlangen?
Aus moralischer Sicht leidet darunter natürlich das Arzt-Patienten-Verhältnis, ist sich auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), sicher. Aber auch die Verbraucherzentrale warnt vor Konsequenzen.
Verbraucherzentrale: Ausfallhonorare nur in Ausnahmefällen zulässig
Die Verbraucherzentrale weist auf ihrer Website darauf hin, dass Ausfallhonorare für verpasste Arzttermine nur in Ausnahmefällen zulässig sind. So sei die Rechtslage nicht eindeutig geklärt und von den Gerichten in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt.
- Wird ein Arzttermin einvernehmlich verschoben, liegen die Voraussetzungen für ein Ausfallhonorar nach Ansicht der Gerichte nicht vor ((u.a. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. April 2007 – Az. 1 U 154/06), schreibt die Verbraucherzentrale.
- Aber auch bei einem verpassten Termin, bei dem keine zusätzlichen Kosten für Dienstausfälle entstanden sind, besteht kein Anspruch auf ein Ausfall-Honorar. Etwa, wenn in der betreffenden Zeit rechtzeitig andere Patienten behandelt werden konnten.
Unzulässige Forderungen nach Extra-Gebühren in den Praxis-AGBs
Häufig sichern sich Praxen durch Klauseln wie "bei Verhinderung des Patienten muss der Termin 24 Stunden vorher abgesagt werden, sonst entstehen zusätzliche Kosten von..." in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Praxis ab. Diese ist jedoch laut Verbraucherzentrale ebenfalls unwirksam.
Arzttermin frühzeitig absagen schont das Patienten-Arzt-Verhältnis und den Geldbeutel
Meist gibt es einen guten Grund, sollte man einen Arzttermin nicht wahrnehmen - und wenn dieser belegt wird, entfallen oft auch die zusätzlichen Gebühren. Wer sich diesen schwierigen Weg der langen Erklärung jedoch ersparen will, sollte...
- einen Arzttermin, der nicht wahrgenommen werden kann, frühzeitig absagen und im gegebenenfalls direkt einen neuen Termin machen.
- die Absage bei festen Terminen möglichst schriftlich per Email bestätigen lassen
- Arzttermine gut planen und frühzeitig im Kalender eintragen, damit sie nicht vergessen werden.
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