Automobilindustrie: Bundestag stimmt Verlängerung von Sonderrechten für E-Autos zu

E-Autos sollen eine Schlüsselrolle spielen, um Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Bei Sonderrechten spielen die Kommunen die entscheidende Rolle.

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Der Monat Mai 2026 bringt eine Reihe von Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen mit sich, unter anderem zu Entlastungen für Autofahrer, steuerfreien Prämien und Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst. (Foto) Suche
Der Monat Mai 2026 bringt eine Reihe von Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen mit sich, unter anderem zu Entlastungen für Autofahrer, steuerfreien Prämien und Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst. Bild: Adobe Stock / Kadmy

Der Bundestag hat einer Verlängerung von Sonderrechten für Elektroautos zugestimmt. Kommunen können entsprechende Maßnahmen für eine Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen im Straßenverkehr ermöglichen. Entsprechende Regelungen im Elektromobilitätsgesetz, die Ende 2026 ausgelaufen wären, sollen bis Ende 2035 verlängert werden. Das soll den weiteren Ausbau der Elektromobilität fördern. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Bei den Sonderrechten geht etwa um das E-Kennzeichen - laut ADAC dürfen damit Elektrofahrzeuge in vielen Gemeinden kostenfrei parken oder auf Sonderfahrstreifen wie Busspuren fahren. Daneben geht es um kostenfreie oder günstigere Parkplätze für E-Autos oder reservierte Parkflächen an Ladesäulen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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