Mobile Blitzer in Kaldenkirchen aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 22.06.2026
Achtung, Radarfalle! Am 22.06.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Kaldenkirchen teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Montag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Kaldenkirchen an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kaldenkirchen gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Kaldenkirchen, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen am 22.06.2026
Am 📍 Standort An der Kleinbahn, PLZ 41334 (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 22.06.2026 um 14:39 Uhr.
(Stand: 22.06.2026, 16:18 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.06.2026, 16:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Fahrschulprüfung leicht gemacht: An diesen Theorie-Fragen verzweifeln die meisten Fahrschüler
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bud/roj/news.de
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