Automobilindustrie: Volkswagen lädt zur digitalen Hauptversammlung

Wiederwahl von Aufsichtsratschef Pötsch und erneute Abstimmung zu Diesel-Vergleichen - das sind die wichtigsten Themen der diesjährigen VW-Hauptversammlung.

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Der Monat Mai 2026 bringt eine Reihe von Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen mit sich, unter anderem zu Entlastungen für Autofahrer, steuerfreien Prämien und Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst. (Foto) Suche
Der Monat Mai 2026 bringt eine Reihe von Gesetzesänderungen und neuen Gesetzen mit sich, unter anderem zu Entlastungen für Autofahrer, steuerfreien Prämien und Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst. Bild: Adobe Stock / Kadmy

Volkswagen lädt seine Aktionäre am Donnerstag (10 Uhr) zur jährlichen Hauptversammlung ein. Konzernchef Oliver Blume muss sich dort den Fragen der Anteilseigner zur Krise des Konzerns und zur Strategie für die Zukunft stellen. Blume hatte im Frühjahr ein "Zielbild Volkswagen Konzern 2030" angekündigt und erste Eckpunkte für die Neuausrichtung genannt.

Das Aktionärstreffen findet erneut rein digital statt - wie bereits in den vergangenen beiden Jahren. Vorstand und Aufsichtsrat sind dabei nicht einmal in Wolfsburg, sondern werden aus München zugeschaltet. In Präsenz hatte Blume die eigenen Anteilseigner zuletzt 2023 empfangen.

Aufsichtsratschef Pötsch soll wiedergewählt werden

Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Wiederwahl von Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch. Der 75-Jährige soll für weitere fünf Jahre in das Gremium gewählt werden. Seine Wahl gilt als sicher: Großaktionär Porsche SE hält mehr als 50 Prozent der Stimmrechte, zusammen mit dem Land Niedersachsen sind es mehr als 70 Prozent.

Erneut zur Abstimmung stehen daneben die Vergleiche im Diesel-Skandal, die der Konzern 2021 mit seinem früheren Vorstandschef Martin Winterkorn und mit den eigenen Manager-Haftpflichtversicherungen geschlossen hatte. 11,2 Millionen Euro sollte Winterkorn an den Konzern zahlen, im Gegenzug von weiteren Ansprüchen freigestellt werden.

Darüber hatten die VW-Aktionäre bereits 2021 abgestimmt. Doch der Bundesgerichtshof erklärte die Zustimmung 2025 teilweise für nichtig. Grund waren laut VW lediglich formale Gründe und nicht inhaltliche Mängel. Der Konzern stellt die Vergleiche mit Winterkorn und den Versicherungen daher nun inhaltlich weitgehend unverändert erneut zur Abstimmung.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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