Blitzer in Oettingen in Bayern aktuell am Samstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 13.06.2026

Wer an diesem Samstag in Oettingen in Bayern sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 13.06.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Oettingen in Bayern.

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Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) (Foto) Suche
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Oettingen in Bayern an einem Standort gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 13.06.2026, 19:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Oettingen in Bayern, Kreis Donau-Ries: Aktuelle Standorte für Blitzer am 13.06.2026 in der Region in Bayern

Geblitzt wird am 📍 Standort B466, PLZ 86732. Gemeldet wurde der Blitzer am 13.06.2026 um 19:20 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 10 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 13.06.2026, 19:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Blitzerwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.06.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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