Blitzer in Wierschem aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 10.06.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Achtung, Radarkontrolle! Am 10.06.2026 kann es für Autofahrer in Wierschem teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Wierschem gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 10.06.2026, 11:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle Radarkontrollen am 10.06.2026 in Wierschem, Kreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz

Seit 10.06.2026 um 10:48 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Pappelstraße (PLZ 56294 in Wierschem). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 10.06.2026, 11:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.06.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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