Verkehr: Experten fordern Bußgeld bei 1,1 Promille auf dem Rad
250 Euro Bußgeld und ein Punkt sollen die Strafe sein. Wiederholungstäter soll es noch härter treffen.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Fachleute haben beim Verkehrsgerichtstag in Goslar einen neuen Alkoholgrenzwert für Fahrradfahrer gefordert. Sie sprechen sich dafür aus, dass ab 1,1 Promille eine Ordnungswidrigkeit gelten soll, die mit einem Punkt im Fahreignungsregister sowie einem Bußgeld von 250 Euro bestraft wird.
Bereits im Vorfeld hatten sich diverse Fachleute für ähnliche Regelungen ausgesprochen. Auch eine Mehrheit der Bevölkerung ist laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates für einen schärferen Promillegrenzwert. Die meisten Befragten waren jedoch für eine Promillegrenze von 0,5 oder weniger.
Bisher meist bis zu 1,6 Promille erlaubt
Bisher dürfen Radfahrer und -fahrerinnen mit bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs sein, sofern sie keinen Unfall bauen oder Ausfallerscheinungen haben. Andernfalls begehen sie eine Straftat, die unter anderem mit dem Entzug des Führerscheins oder Geldstrafen geahndet werden kann. Eine niedrigere Promillegrenze, ab der wie beim Auto eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, gibt es für Fahrräder bisher nicht.
Die Fachleute forderten zudem, dass Radfahrern, die mehrfach gegen die geforderte neue Promillegrenze verstoßen, der Führerschein entzogen werden soll. Sie sollen zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung durchlaufen.
Empfehlungen haben Gewicht
Beim Verkehrsgerichtstag haben mehr als 1.700 Fachleute in den vergangenen Tagen über Verkehrsthemen gesprochen. Die jährliche Fachtagung zählt zu den wichtigsten Treffen für Experten aus Bereichen wie Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht. Die abschließenden Empfehlungen an Gesetzgeber wurden in der Vergangenheit bereits immer mal wieder aufgegriffen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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