Unkel: Dauerbaustelle auf der Linzer Straße in Scheuren voraussichtlich bis Dezember 2026

Baustellen fordern immer wieder die Geduld der Autofahrer. Für den Zeitraum bis 31. Dezember 2026 wurde vom Verkehrsamt eine Meldung zu einer Dauerbaustelle im Straßenverlauf der Linzer Straße in Unkel herausgegeben. Hier bei news.de erfahren Sie alles, was Sie über die aktuell bestehende Beschränkung wissen müssen.

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Zahlreiche Baustellen stellen Behörden und Verkehrsteilnehmer tagtäglich vor Herausforderungen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Zahlreiche Baustellen stellen Behörden und Verkehrsteilnehmer tagtäglich vor Herausforderungen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Thomas Söllner

Verkehrseinschränkungen durch Bauarbeiten bis 31. Dezember 2026

Der alltägliche Verkehr wird nicht nur durch Baustellen beeinflusst. Zeitweise führen auch besondere Vorkommnisse zu Engpässen und Verzögerungen – sei es durch Veranstaltungen, kurzfristige Maßnahmen oder den Ausbau von Leitungen, die im Straßenbereich im Boden liegen. So zum Beispiel auf der Linzer Straße in Unkel / Rheinland-Pfalz: Hier besteht für den 01.01.2026, 00:00 Uhr bis 31.12.2026, 23:59 Uhr eine Meldung der Verkehrsbehörden zu einer Verkehrsraumeinschränkung. Es kann folglich zu höherer Verkehrsbelastung als sonst kommen. Eine gewisse Vorsicht ist im Straßenverkehr immer unerlässlich, um auch abseits von brisanten Verkerhslagen einen sicheren Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Verkehrsbehörden in Rheinland-Pfalz: Arbeiten auf Linzer Straße gemeldet

Hier haben wir alle Neuigkeiten für Sie aufgelistet:

Unterhaltungsarbeiten: G / Linzer Straße
Standort: 📍 Linzer Straße, Unkel im Landkreis Neuwied (PLZ 53572, Scheuren)
Zeit: von 01.01.2026, 00:00 Uhr bis 31.12.2026, 23:59 Uhr
Details: Durchführung von täglich anfallenden Arbeiten durch den Bauhof, Jahresanordnung auf allen Gemeindestraßen in 53572 Unkel zur halbseitige Sperrung von Straßen, für die vollständige Sperrung von Geh- und Radwegen, für die Einrichtung von Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, für die vollständige Sperrung von Plätzen und Parkplätzen für die Durchführung von Pflegearbeiten sowie für die Einrichtung kurzfristiger Halte- und Parkverbote durch den örtlichen Bauhof.

+++Dieser Text wurde auf der Basis aktueller Informationen des Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.02.2026. Anmerkungen und Rückmeldungen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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