Mobile Blitzer in Linkenheim-Hochstetten aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 21.04.2026 Raser ins Visier
Auf den Straßen von Linkenheim-Hochstetten müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Dienstag, den 21.04.2026 ganz besonders darauf achten, dass ihr Tachometer nicht zu viel anzeigt. Wo derzeit Blitzer aufgebaut sind und was bei einer Überschreitung passiert, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Linkenheim-Hochstetten wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Linkenheim-Hochstetten gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Linkenheim-Hochstetten, Kreis Karlsruhe, Baden-Württemberg am 21.04.2026
Seit 21.04.2026 um 14:57 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Georg-Adam-Lang-Straße (PLZ 76351 in Linkenheim-Hochstetten, Linkenheim, Klamm). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 21.04.2026, 15:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.04.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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