Blitzer in Stolpe an der Peene aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 23.07.2026 mobile Blitzer
Heute wird in Stolpe an der Peene die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Donnerstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Auf welchen Straßen in Stolpe an der Peene am 23.07.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie jetzt hier.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Stolpe an der Peene gerade an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Mecklenburg-Vorpommern sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 23.07.2026 die mobilen Radarfallen in Stolpe an der Peene, Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
Geblitzt wird im 📍 Bereich B110, PLZ 17391 in Stolpe an der Peene, Grüttow. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.07.2026 um 11:53 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 23.07.2026, 12:47 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.07.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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