Mobile Blitzer in Behrenhoff aktuell am Sonntag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 23.08.2026
Auf den Straßen von Behrenhoff müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Sonntag, 23.08.2026) ganz besonders darauf achten, dass sie nicht mit zu hohem Tempo unterwegs sind. Wo es aktuell blitzt und welche Verstöße geahnded werden, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Behrenhoff sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radargeräte gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Vorpommern-Greifswald sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarkontrollen in Behrenhoff, Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern am 23.08.2026
Am 📍 Standort L35, PLZ 17498 in Behrenhoff, Stresow (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 23.08.2026 um 13:45 Uhr.
Desweiteren steht ein Blitzer im 📍 Bereich Am See, PLZ 17498 in Behrenhoff, Stresow. Der Standort wurde am 23.08.2026 um 13:28 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 80 km/h.
Desweiteren wird geblitzt im 📍 Bereich L35, PLZ 17498 in Behrenhoff, Stresow. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.08.2026 um 10:11 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.
(Stand von: 23.08.2026, 16:45 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im August 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im August 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] kurzfristig nutzbar, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.08.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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