Blitzer in Gottmadingen aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 28.04.2026 Raser ins Visier
"Fuß vom Gas" heißt es am 28.04.2026. Am heutigen Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Gottmadingen an das erlaubte Tempo halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! Wir haben alle Standorte für aufgebaute Blitzer in Gottmadingen aufgelistet.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Gottmadingen auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 28.04.2026, 11:22 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 28.04.2026 die Radarfallen in Gottmadingen, Kreis Konstanz, Baden-Württemberg
Geblitzt wird im 📍 Bereich B34, PLZ 78244 in Bietingen. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.04.2026 um 09:02 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 28.04.2026, 11:22 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 11:22 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Durch den Winter: So machen Sie Ihr Auto fit für Schnee und Eis
- Dating Apps: Tinder-Star! Dieses Sternzeichen ist der König des Onlinedatings
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.