Mobile Blitzer in Gottmadingen aktuell am Mittwoch: Wo am 17.12.2025 Radarfallen stehen
Auf den Straßen von Gottmadingen müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Mittwoch (17.12.2025) aufmerksam sein, dass sie sich kein teures Foto einhandeln. Wo es momentan blitzt und was es sonst über mobile Blitzer zu wissen gibt, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Infos zufolge in Gottmadingen auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 17.12.2025, 14:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Gottmadingen, Kreis Konstanz: Standorte für mobile Blitzer am 17.12.2025 in der Region in Baden-Württemberg
Seit 17.12.2025 um 14:03 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Hauptstraße (PLZ 78244 in Gottmadingen). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 17.12.2025, 14:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Geld- und Freiheitsstrafen bei Straftaten im Stau
- Die eigene Ladestation für E-Autos: Tipps für die richtige Wallbox
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.