Mobile Blitzer in Kirchdorf im Wald aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 17.04.2026
Achtung, Radarkontrolle! Am 17.04.2026 kann es für Autofahrer in Kirchdorf im Wald kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Freitag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Kirchdorf im Wald den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Kirchdorf im Wald kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 17.04.2026 die mobilen Radarkontrollen in Kirchdorf im Wald, Kreis Regen, Bayern
Achtung im 📍 Bereich B85 (Postleitzahl 94261 in Schlag, Dürnau): Wie am 17.04.2026 um 07:06 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 80 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 17.04.2026, 11:48 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.04.2026, 11:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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