Mobile Blitzer in Mistelgau aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 04.06.2026
Achtung, Radarkontrolle! Am 04.06.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Mistelgau teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können momentanen Meldungen zufolge in Mistelgau im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Mistelgau, Kreis Bayreuth: Aktuelle Blitzer-Standorte am 04.06.2026 in der Region in Bayern
Seit 04.06.2026 um 14:47 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich St2185 (PLZ 95490 in Mistelgau). Hier sind 60 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 04.06.2026, 15:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.06.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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