Mobile Blitzer in Süchteln aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 19.08.2026 Raser ins Visier

Wer an diesem Mittwoch in Süchteln nicht auf sein Tempo achtet, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 19.08.2026 kann es wieder teuer werden. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Süchteln.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Süchteln an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man den Fuß auf dem Gas hat. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Viersen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Süchteln gerechnet werden.

Die Blitzerstandorte in Süchteln, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen am 19.08.2026

Seit 19.08.2026 um 12:09 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Humboldtstraße (PLZ 41749) auf Höhe Waldfriedhof. Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 19.08.2026, 12:15 Uhr)

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.08.2026, 12:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

/roj/news.de

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