Mobile Blitzer in Plessa aktuell am Samstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 08.08.2026

Achtung, Radarfalle! Am 08.08.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Plessa unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Samstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Plessa an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Elbe-Elster. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Plessa gerechnet werden.

Plessa, Kreis Elbe-Elster: Aktuelle Blitzer-Standorte am 08.08.2026 in der Region in Brandenburg

Seit 08.08.2026 um 08:30 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B169 (PLZ 04928 in Kahla, Plessa, Kahla-Siedlung). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 08.08.2026, 08:45 Uhr)

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

In Deutschland gilt laut StVO: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort ist festgelegt: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Blitzerwarnungen im Rundfunk sind erlaubt, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.08.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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