Blitzer in Bad Schmiedeberg aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 01.10.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Am 01.10.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Auch an diesem Donnerstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Bad Schmiedeberg an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier informieren wir Sie, an welchen Positionen sich die Blitzer in Bad Schmiedeberg befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Bad Schmiedeberg steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Blitzer am 01.10.2026 in Bad Schmiedeberg, Kreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt
Geblitzt wird 📍 auf der Wittenberger Straße, PLZ 06905 in Priesitz, Pretzsch (Elbe). Gemeldet wurde der Blitzer am 01.10.2026 um 11:21 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.
(Stand von: 01.10.2026, 12:47 Uhr)
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Oktober 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Oktober 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Oktober 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.10.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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