Blitzer in Osterburg (Altmark) aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 17.12.2025 mobile Blitzer

Temposündern in Osterburg (Altmark) drohen diesen Mittwoch (17.12.2025) hohe Ordnungsgelder, denn es blitzt wieder vom Straßenrand. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Geblitzt wird in Osterburg (Altmark) den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 2 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Stendal. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Osterburg (Altmark) gerechnet werden.

Die Standorte für Radarfallen in Osterburg (Altmark), Kreis Stendal, Sachsen-Anhalt am 17.12.2025

Aufgepasst im 📍 Bereich Zur Cositte (Postleitzahl 39606 in Walsleben): Wie am 17.12.2025 um 18:49 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

Aufgepasst außerdem im 📍 Bereich Zur Cositte (Postleitzahl 39606 in Walsleben): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 17.12.2025 um 18:49 Uhr und zusätzlich bestätigt am 17.12.2025, 18:49 Uhr.

(Stand von: 17.12.2025, 19:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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