Blitzer in Rielasingen-Worblingen aktuell am Dienstag: Wo am 28.04.2026 Radarfallen stehen
Achtung, Radarkontrolle! In Rielasingen-Worblingen kann es für Verkehrsteilnehmer am 28.04.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Momentan ist in Rielasingen-Worblingen an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Rielasingen-Worblingen gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 28.04.2026 die mobilen Radarfallen in Rielasingen-Worblingen, Kreis Konstanz, Baden-Württemberg
Am 📍 Standort Zeppelinstraße, PLZ 78239 in Rielasingen (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 28.04.2026 um 17:43 Uhr.
(Stand: 28.04.2026, 19:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 19:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Eilmeldungen im Überblick: Die aktuelle Nachrichtenlage auf news.de
- Mehrere Hundert Euro Bußgeld! So teuer wird's bei diesen Ordnungswidrigkeiten im Stau
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.