Blitzer in Köfering aktuell am Donnerstag: Wo am 02.04.2026 Radarfallen stehen
Wer an diesem Donnerstag in Köfering seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 02.04.2026 werden von der Polizei wieder mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Köfering.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Meldungen zufolge in Köfering auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Köfering kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Köfering, Kreis Regensburg, Bayern am 02.04.2026
Geblitzt wird 📍 auf der Obertraublinger Straße, PLZ 93096 in Egglfing. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.04.2026 um 06:44 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 02.04.2026, 07:49 Uhr)
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Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 07:49 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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