Blitzer in Lichterfeld-Schacksdorf aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 02.03.2026
Temposündern in Lichterfeld-Schacksdorf drohen diesen Montag (02.03.2026) hohe Strafen, denn es werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Fahrverhalten achten sollten, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Raser können aktuellen Infos zufolge in Lichterfeld-Schacksdorf im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lichterfeld-Schacksdorf kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Lichterfeld-Schacksdorf, Kreis Elbe-Elster, Brandenburg am 02.03.2026
Aufgepasst 📍 auf der Grenzstraße (Postleitzahl 03238 in Schacksdorf): Wie am 02.03.2026 um 07:00 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 02.03.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.03.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Behalten Sie den Durchblick: Die besten Tipps für beschlagene Autoscheiben
- E-Auto-Ladestation zuhause: Die wichtigsten Voraussetzungen für eine sichere Wallbox-Installation
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.