Mobile Blitzer in Ruhland aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 21.08.2026 geblitzt?

In Ruhland stehen am Freitag mobile Geschwindigkeitskontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 21.08.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Ruhland.

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Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) (Foto) Suche
Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Ruhland ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 21.08.2026, 12:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle mobilen Radarkontrollen am 21.08.2026 in Ruhland, Kreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg

Geblitzt wird im 📍 Bereich A13, PLZ 01945. Gemeldet wurde der Blitzer am 21.08.2026 um 06:26 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 21.08.2026, 12:45 Uhr)

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.08.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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