Mobile Blitzer in Oberhaching aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 15.04.2026

Achtung, Radarkontrolle! Am 15.04.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Oberhaching kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Geblitzt wird in Oberhaching nach aktuellen Informationen gerade an 2 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region München sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Blitzer am 15.04.2026 in Oberhaching, Kreis München, Bayern

Am 📍 Standort Münchner Straße, PLZ 82041 in Furth, Kohlstatt-Siedlung (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 15.04.2026 um 09:57 Uhr.

Aufgepasst außerdem 📍 auf der Tisinstraße (Postleitzahl 82041 in Deisenhofen): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 15.04.2026 um 07:04 Uhr und zusätzlich bestätigt am 15.04.2026, 09:10 Uhr.

(Stand von: 15.04.2026, 11:46 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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