Mobile Blitzer in Attenweiler aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 09.06.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
In Attenweiler wird heute geblitzt! An diesem Dienstag müssen Autofahrer besonders wach sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Attenweiler am 09.06.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie jetzt bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Meldungen zufolge in Attenweiler im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Attenweiler gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 09.06.2026 die mobilen Radarkontrollen in Attenweiler, Kreis Biberach, Baden-Württemberg
Am 📍 Standort Friedhofstraße, PLZ 88448 in Attenweiler (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 09.06.2026 um 06:51 Uhr.
(Stand von: 09.06.2026, 07:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher immer an die vorgeschriebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.06.2026, 07:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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