Blitzer in Vetschau/Spreewald aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 30.04.2026 geblitzt
In Vetschau/Spreewald stehen am Donnerstag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 30.04.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Vetschau/Spreewald.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Vetschau/Spreewald an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Vetschau/Spreewald kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle Radarkontrollen am 30.04.2026 in Vetschau/Spreewald, Kreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
Achtung am 📍 Standort Ogrosener Dorfstraße (Postleitzahl 03226 in Ogrosen): Wie am 30.04.2026 um 07:59 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand von: 30.04.2026, 08:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.04.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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