Blitzer in Hambrücken aktuell am Freitag: Wo am 18.09.2026 Radarkontrollen stattfinden
Achtung, Radarfalle! Am 18.09.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Hambrücken unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Hambrücken an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hambrücken gerechnet werden.
Hambrücken, Kreis Karlsruhe: Radarfallen am 18.09.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Seit 18.09.2026 um 06:47 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Kirchstraße (PLZ 76707 in Hambrücken). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 18.09.2026, 11:19 Uhr)
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im September 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im September 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im September 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.09.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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