Mobile Blitzer in Ismaning aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 11.06.2026 Raser ins Visier

Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 11.06.2026 zu schnell auf Ismanings Straßen unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Hier in diesem Artikel finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Ismaning am heutigen Donnerstag in der Übersicht.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Im Augenblick ist in Ismaning an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.

Ismaning, Kreis München: Standorte für Blitzer am 11.06.2026 in der Region in Bayern

Geblitzt wird am 📍 Standort B388, PLZ 85737 in Fischerhäuser. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.06.2026 um 08:23 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Stand: 11.06.2026, 11:47 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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