Mobile Blitzer in Wildenfels aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 28.04.2026

Rasern in Wildenfels drohen diesen Dienstag (28.04.2026) deftige Bußgelder, denn es werden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Tempo achten sollten, lesen Sie hier auf news.de.

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Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Momentanen Informationen zufolge wird in Wildenfels im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 28.04.2026, 19:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle Radarfallen am 28.04.2026 in Wildenfels, Kreis Zwickau, Sachsen

Aufgepasst 📍 auf der Hartensteiner Straße (Postleitzahl 08134 in Wildenfels): Wie am 28.04.2026 um 19:25 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

Seit 28.04.2026 um 19:10 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Hartensteiner Straße (PLZ 08134 in Wildenfels) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.

(Stand: 28.04.2026, 19:45 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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